NORDRHEIN-WESTFALEN

Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit dem Projekt "Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen (FÖRMIG NRW)"
Laufzeit: 01.09.2004 - 31.08.2009..

Ausgangssituation 2004
Für das mit dem Projekt angestrebte Ziel der besseren Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist Sprachförderung, vor allem in der Verkehrssprache, das zentrale Instrument. Um eine optimale Wirkung zu entfalten, muss sie ganzheitlich angelegt werden, d.h. Sprachanlässe und Sprechsituationen in ihren jeweiligen Kontexten erfassen. Dies ist in besonderem Maße bei einer Verknüpfung von Sprachförderung mit interkulturellen Ansätzen der Fall. Wesentlich sind eine sozialräumliche Orientierung unter Einbindung der Familien, der örtlich vorhandenen Ressourcen aus Schule und Jugendhilfe und weiterer lokaler Unterstützungssysteme, wie die Regionalen Arbeitsstellen.

Die Partner in den Basiseinheiten entwickeln und erproben unterschiedliche Diagnose- und Förderansätze im Bereich von Sprachförderung und sozialer Integration. Sie enthalten eine Vielfalt von Zugängen zur sprachlichen Förderung (altersspezifische, sozialräumlich bedingte, von der Herkunft ausgehende). Das Programmelement setzt an diesen Ansätzen an und nutzt sie, um Wirkungen und Effekte der unterschiedlichen Strategien zu erfassen und Instrumente einer Qualitätskontrolle zu erproben. Es sollen Kriterien für eine Abstimmung der modularen Ansätze über die verschiedenen Lebensaltersstufen der zu fördernden jungen Menschen entwickelt werden. Die Module der Förderung müssen sich an Alter, Herkunft, sozialem Status und Sozialraum orientieren. Gleichzeitig sollen sie aufeinander aufbauen, Übergänge ermöglichen und so miteinander verknüpft sein, dass eine Kontinuität der sprachlichen und interkulturellen Förderung möglich wird.

Die Rubriken Projektbeschreibung, Ansprechpartner  und Entwicklungen  enthalten eine kurze Präsentation von FÖRMIG NRW. Ausführliche Informationen sind der landeseigenen Website FÖRMIG NRW  zu entnehmen.

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